Liebe Mitglieder, seit dem 16. August 2023 ist eine neue Richtlinie zur Förderung von Massnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Kraft.
Ihr fragt euch jetzt bestimmt: Was geht mich das an?
Leider sehr viel. Wie ihr vielleicht wisst finanziert sich der Landesverband (LHI) nicht nur über eure Beiträge, sondern auch durch Fördermittel der EU und des Landes Hessen. Dies ermöglicht z.B. Schulungsmaßnahmen wie Lehrgänge oder Vorträge, Qualitätsuntersuchungen von Honig und Wachs, Krankheitsuntersuchungen wie das AFB-Monitoring oder auch gemeinschaftlich genutzte Gerätschaften oder Forschungsprojekte.
Die neue Förderrichtlinie besagt nun, dass eine Förderung nicht nur durch die Mitgliedschaft beim LHI erfolgt, sondern für alle Imker offen ist (auch diejenigen die nicht Mitglied im LHI sind). Deswegen ist ab sofort für alle geförderten Massnahmen zwingend die Registriernummer des zuständigen Veterinäramtes anzugeben.
Konkret heisst das: Wenn ihr z.B. eine Schulung des LHI besuchen wollt (z.B. Honiglehrgang), dann benötigt ihr eure Registriernummer vom Veterinäramt. Diese Nummer erhaltet ihr wenn ihr eure Bienenstände beim Veterinäramt anmeldet. Da dies für die Bienenhaltung rechtlich verpflichtend ist habt ihr das bestimmt sowieso schon gemacht.