Pflicht zur Führung eines Bestandbuchs

Bienen & Natur (28.7.22) schreibt dazu:

„Ab dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen- und Oxalsäure gegen die Varroamilben behandeln.

  • Zuvor reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.
  • Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Zusätzlich ist es ratsam, Kassenbons und Quittungen für den Kauf der Präparate aufzubewahren.
  • Für das Bestandsbuch können wir ein einfaches Blatt Papier genauso verwenden wie ein Computerprogramm.“

Eine Vorlage gibt es unter dem folgenden Link:

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